January 30

Gebäudereinigung Berlin

Oftmals sind Haushaltshilfen nicht richtig teuer, allerdings arbeiten sie in den meisten Fällen schwarz. Für den Arbeitgeber ist es aber sogar günstiger, wenn er seine Haushaltshilfe korrekt anmeldet. Einen gewissen Teil der Ausgaben kann er dann nämlich absetzen und die Anmeldung ist auch überhaupt nicht schwer.

Ganz egal, ob zum Putzen, Kochen oder einfach nur für die Betreuung der Kinder – Haushaltshilfen können oft große Arbeiten abnehmen, sodass man nach der Arbeit schneller dazu kommt, einfach mal zu entspannen. Vor einigen Jahren waren mehr als 250.000 Minijobber in Privathaushalten gemeldet. Die Minijobzentrale in Essen zählte genau so viele Arbeitsverhältnisse. Natürlich ist die Zahl in der Realität noch weitaus größer. Privathaushalte sollten sich Putzhilfe immer über das Internet suchen, weil Firmen wie die Gebäudereinigung Berlin eher Unternehmen und Bürokomplexe suchen, die sich reinigen können.

Kleinaufträge lohnen sich hier oftmals nicht. Bei Privathaushalten geht man davon aus, dass mehr als 50% schwarzarbeiten. Der Gesetzgeber ist deswegen sehr streng und ist insbesondere bei den steuerlichen Abzügen sehr großzügig. Ganze 20% kann der Arbeitgeber von seinen Kosten direkt von seiner Steuerschuld abziehen. Pro Jahr können bis zu 510 Euro abgesetzt werden. Bei der Kinderbetreuung sieht das Ganze noch besser aus, denn hier können pro Jahr 4000 Euro pro Kind und zwei Drittel der Aufwendungen abgesetzt werden.

Das alles kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Summa summarum bringt das alles mehr als die Sozialabgaben, die für einen Minijob abgeführt werden müssen. Man muss als Arbeitgeber aber ein paar Voraussetzungen erfüllen. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind immer Dienstleistungen, die man auch selbst erledigen könnte. Reinigungs- und Gartenarbeiten zählen demnach hierzu. Bisland galt als Minijob eine Arbeit, bei der man nicht mehr als 400 Euro verdient. Das wurde aber geändert und deshalb sind nun 450 Euro pro Monat erlaubt.

Ein großer Vorteil bei Minijobs liegt darin, dass man als Privathaushalt nicht viel Papierkram erledigen muss. Es handelt sich um ein einfaches Meldeverfahren und wer auf einen 450-Euro-Job angemeldet ist, der muss auch in der Zentrale gemeldet werden. Von dort wird der Beschäftigte dann bei der Sozialversicherung gemeldet, auch Personen, die nur 100 Euro pro Monat bekommen. Das alles kann man auch auf der Seite von der Minijobzentrale nachlesen. Hier gibt es auch alle Formulare, die benötigt werden. Den Haushaltsscheck, das Formular und alle anderen benötigen Dokumente müssen dann einfach ausgefüllt, unterschrieben und eingesendet werden. Wenn man das alles getan hat, kann man seine Haushaltshilfe mit gutem Gewissen beschäftigen.


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Posted 30. January 2016 by Carolyn Chambers in category "Dienstleistung